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   BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53   

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BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53 (https://dejure.org/1954,1991)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1954 - 3 StR 814/53 (https://dejure.org/1954,1991)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1954 - 3 StR 814/53 (https://dejure.org/1954,1991)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
    Es genügt jede Art des Zusammenwirkens, auch ein rein psychisches oder geistiges Zusammenwirken (RGSt 66, 236 [240, 241]).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51
    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
    Das ist auch deshalb geboten, weil die Verabredung nach § 49 a Abs. 2 StGB den Rückfall nach §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 5 StGB begründet (BGHSt 2, 360; BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953).
  • BGH, 27.11.1952 - 3 StR 1166/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) nicht darauf gestützt werden, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGH 3 StR 971/51 v. 3.11.1951;3 StR 1166/51 v. 27.11.1951;3 StR 368/51 v. 26.3.1953).
  • BGH, 03.01.1952 - 3 StR 971/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO) nicht darauf gestützt werden, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGH 3 StR 971/51 v. 3.11.1951;3 StR 1166/51 v. 27.11.1951;3 StR 368/51 v. 26.3.1953).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 78/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
    Das ist auch deshalb geboten, weil die Verabredung nach § 49 a Abs. 2 StGB den Rückfall nach §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 5 StGB begründet (BGHSt 2, 360; BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    b) Diese vor allem auf die Einschränkung der ausufernden subjektiven Täterschaftslehre abzielende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu Jakobs JR 1985, 340, 342 f. Anm. zu BGHSt 33, 50 und Meyer JuS 1986, 189, 191; auch schon Kielwein MDR 1956, 308 Anm. zu BGHSt 8, 205), hat der Bundesgerichtshof im wesentlichen übernommen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Februar 1954 - 3 StR 814/53); sie ist in der Entscheidung BGHSt 8, 205 jedoch dahin eingeschränkt worden, daß nur noch für die Annahme der Täterschaft beim Bandendiebstahl vorausgesetzt wurde, daß das Bandenmitglied auch an dem einzelnen Diebstahl örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich gemeinsam zusammen mit mindestens einem weiteren Bandenmitglied gewirkt hat.
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen

    b) Diese vor allem auf die Einschränkung der ausufernden subjektiven Täterschaftslehre abzielende Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu Jakobs JR 1985, 340, 342 f. Anm. zu BGHSt 33, 50 und Meyer JuS 1986, 189, 191; auch schon Kielwein MDR 1956, 308 Anm. zu BGHSt 8, 205), hat der Bundesgerichtshof im wesentlichen übernommen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Februar 1954 - 3 StR 814/53); sie ist in der Entscheidung BGHSt 8, 205 jedoch dahin eingeschränkt worden, daß nur noch für die Annahme der Täterschaft beim Bandendiebstahl vorausgesetzt wurde, daß das Bandenmitglied auch an dem einzelnen Diebstahl örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich gemeinsam zusammen mit mindestens einem weiteren Bandenmitglied gewirkt hat.
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
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  • BGH, 07.02.1984 - 1 StR 900/83

    Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen Raubes - Rüge eines nicht

    Bei einer Verurteilung auf Grund von § 30 Abs. 2 StGB muß das Verbrechen, das verabredet wurde, in der Urteilsformel angegeben werden (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH, Urt. vom 18.2.1954 - 3 StR 814/53; Urt. vom 10.8.1976 - 1 StR 389/76).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 227/56

    Rechtsmittel

    Das ist erforderlich, weil § 49 a StGB keine selbständige Strafvorschrift enthält (BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953;3 StR 814/53 vom 18. Februar 1954;3 StR 444/55 vom 26. Januar 1956).
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